Neufassung der Gebührenordnung für Tierärzte ab 01.10.2022
„Auf Grundlage einer Studie des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) wurde eine Neufassung der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) beschlossen. Die Tiermedizin entwickelt sich stetig weiter: Neue Untersuchungs- und Therapiemethoden werden etabliert, modernere Ausstattung steht zur Verfügung und Praxis-, Energie- sowie Personalkosten steigen. Deshalb ist die Anpassung der GOT an den aktuellen Stand der Tiermedizin dringend erforderlich. Nun werden fehlende Leistungen ergänzt, Bezeichnungen optimiert und ein Großteil der Preise erhöht.“
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